Ausbildung und Umschulung

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Gesundheits- und Krankenpflege (berufsbegleitend)

 
Umschulung
Termin Ausbildungsart Standort
05.07.2010 berufsbegleitend Leipzig
 

Der Beruf

Gesundheits- und Krankenpflege ist ein moderner Beruf mit vielfältigen Aufgaben: Dazu gehören die fachkundige Pflege der Patienten, die Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen und Eingriffen, die Vor- und Nachbereitung von Diagnosen und Therapien, die Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten, die Beobachtung des Gesamtzustands der Patienten und die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen.

Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen sowie die Anleitung und Beaufsichtigung von Auszubildenden und Helfern ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgaben. Gesundheits- und Krankenpfleger sind tätig in Krankenhäusern und Kliniken aller Art, in Sanatorien, Altenpflegeheimen, in ambulanten Pflegeeinrichtungen und der Privatpflege. Sie benötigen viel Einfühlungsvermögen, körperliche und seelische Belastbarkeit sowie eine gute Beobachtungsgabe.

 
Berufsaussichten

Neben einer Tätigkeit in Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien bieten sich nach erfolgreicher staatlicher Abschlussprüfung berufliche Chancen in Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitsämtern und Sozialstationen. Auch private Pflegedienste eröffnen neue Einsatzmöglichkeiten in der Hauskrankenpflege. Beruf, Einsatzgebiet und die Patienten bleiben eine ständige Herausforderung an die eigene Weiterbildung.

Die Möglichkeit der Stations- oder auch der Pflegedienstleitung, schließlich auch eine Weiterbildung zur Unterrichtskraft an Krankenpflegeschulen stehen Ihnen offen.

Zugangsvoraussetzungen
  • gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
  • Erlaubnis als Krankenpflegehelferin
  • erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Kranken- oder Altenpflegehilfe

Vollständige Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben)
  • einem beglaubigten Zeugnis (diese Beglaubigung ist auch bei uns möglich)
  • zwei Lichtbilder
  • frankierter und adressierter Rückumschlag (A4)
  • Bestätigung der Verkürzung durch die Landesdirektion Leipzig
Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und enthält den theoretischen und praktischen Unterricht von 1532 Stunden sowie die praktische Ausbildung von ca. 1700 Stunden.   Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 40 – 48 Stunden pro Woche.
Der Unterricht kann in Anlehnung an die Erfordernisse der Praxis auch sonnabends bzw. in den Nachmittags- und Abendstunden stattfinden. 

40 Monate, in der Regel 1 Woche pro Monat Unterricht von 08:00 - 15:00 Uhr


Wissensgrundlagen

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern, in ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehabilita-tionseinrichtungen statt.

Abschluss

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Prüfung an unserer staatlich anerkannten Berufsfachschule, unter Aufsicht der zuständigen Landesdirektion. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erteilt die Landesdirektion auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw.
Gesundheits- und Krankenpfleger“.

Ausbildungskosten und Förderung

€ 180,00 pro Monat, inkl. Prüfungsgebühren

Förderung:

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.