Ausbildung Heilerziehungspflege

AusbildungHeilerziehungspflege

Der Beruf

Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe und damit zuständig für die Unterstützung, Begleitung, Förderung, Erziehung und Pflege von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen. Dieser Personenkreis umfasst Menschen mit geistiger-, körperlicher-, psychischer-, Lern-, und zunehmend Menschen mit schwerster und Mehrfach-Behinderung aller Altersstufen. Ihnen wird dabei Assistenz zur Entwicklung und Förderung in allen Lebensbereichen angeboten. Diese heilerziehungspflegerische Unterstützung nutzt eine Vielzahl pädagogischer, therapeutischer und pflegerischer Konzepte und Methoden.

Berufsaussichten

Heilerziehungspfleger können überall da eingesetzt werden, wo Menschen mit  Behinderungen begleitet, gefördert und gepflegt werden:

  • Frühförderung
  • integrative Kindertagesstätten
  • Förderschulen (G) als pädagogische Unterrichtshilfen
  • Wohnheime für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • psychiatrische Einrichtungen
  • ambulant betreute Wohnformen
  • Heime für chronisch kranke Menschen
  • Geriatrieeinrichtungen
  • Beratungsstellen
  • heilpädagogische Kinder- und Jugendwohnheime
  • Rehabilitationszentren
  • Integrationshelfer an Regelschulen
  • familienentlastende Dienste (FED)

Weitere Details:

Zugangsvoraussetzungen
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Realschul- oder gleichwertiger Bildungsabschluss und Berufsabschluss - dieser kann auch in einer Vollzeitschule von zweijähriger Dauer erlangt werden, wenn dieser für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist.
  • Bei anderen Berufsabschlüssen ist eine zweijährige Berufsausübung bzw. eine einjährige, für die Heilerziehungspflege förderliche Tätigkeit nötig.
  • Hoch- oder Fachhochschulreife und eine Ausbildung als Sozialassistent/-in (verkürzte Ausbildung auf ein Jahr möglich)
  • Ohne Berufsabschluss kann die Aufnahme nach sieben Jahren pflegerischer Tätigkeit erfolgen.
  • Gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest (nicht älter als einen Monat)
  • Bescheinigung nach § 43 IfSG (Gesundheitspass)
  • Hepatitis B Immunisierung

Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben)
  • einem beglaubigten Zeugnis
  • zwei Lichtbilder
  • frankierter und adressierter Rückumschlag. (A4)

Die Schulleitung entscheidet nach einem Aufnahmegespräch über die Zulassung.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung basiert auf dem Lernfeldkonzept. Sie beinhaltet den theoretischen Unterricht und die  berufspraktische Ausbildung. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in anerkannten Praktikumseinrichtungen der Behindertenhilfe. Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 35 - 40 Stunden pro Woche.

Unsere heutige Vorstellung von professioneller Lebensbegleitung, Assistenz und Pflege beinhaltet, dass viele Menschen auf Grund der Schwere und Ausprägung ihrer Behinderung speziell ausgebildete Fachkräfte benötigen. Sie besitzen die Kompetenz, vorhandene Ressourcen und individuelle Fähigkeiten zu entfalten. Dem Menschen mit Behinderungen werden gezielte Hilfen zur Entwicklung und Förderung in allen Lebensbereichen angeboten. Diese pädagogisch orientierte Unterstützung versteht sich als ein umfassender Bildungsprozess. Während der Ausbildung lernen Sie, Behinderungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen der Menschen mit Behinderungen zu aktivieren und notwendige Hilfen einzuleiten bzw. selbst zu geben.  

Inhalte des Unterrichts

Fachübergreifender Bereich:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Mathematik

Fachbezogener Bereich:

  • Eigene Sozialisation begreifen, berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderung/en individuell  begleiten und pflegen
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren sowie Qualität sichern
  • Facharbeit erstellen

Außerdem bieten wir im Wahlpflichtbereich Instrumentalbegleitung, Kinästhetik, SNOEZELEN®, Basale Stimulation®, Kreatives Gestalten und anderes an.

Abschluss

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Aufgaben aus den Lernfeldern. Die praktische Prüfung beinhaltet die Planung, Gestaltung und Reflexion eines Tagesablaufes für Menschen mit Behinderungen einschließlich der aus dem individuellen Förderbedarf abgeleiteten spezifischen Ziele und Maßnahmen.

Der erfolgreiche Abschluss der Gesamtausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" bzw.
"Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"

Ausbildungskosten und Förderung
  • Das Schulgeld beträgt monatlich € 60,00.

  • Die Förderung über BAföG ist möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung.  Die Standorte aller Ämter finden unter www.das-neue-bafoeg.de.

Umschulung

Diese Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater nach Ihren  persönlichen Förderungsmöglichkeiten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.

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