Ausbildung AltenpflegeAusbildung AltenpflegeAusbildung Altenpflege

AusbildungKrankenpflegehelfer/-in

Der Beruf

Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/-innen erwerben in ihrer Ausbildung Kompetenzen, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, eigenständig übertragene Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und zu dokumentieren sowie im Rahmen der Assistenz von Pflegefachkräften bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und bei der Durchführung der Behandlungspflege mitzuwirken.

Berufsaussichten

Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/-innen können in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Zugangsvoraussetzungen
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes, nicht älter als 3 Monate
  • Nach Annahme durch die Berufsfachschule für Pflegehilfe muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beigebracht werden.

  • Bewerber, die bereits eine einjährige Berufsfachschule Gesundheit und Pflege erfolgreich absolviert haben, können die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer auf Antrag verkürzen.

    Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Ausbildung zum Krankenpflegehelfer schafft den Zugang für eine weiterführend BAföG-berechtigte Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Altenpfleger, auf Antrag auch verkürzt.
Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Der Lehrplan ist in Lernfelder gegliedert. Theoretische Blöcke mit Unterricht in der Schule wechseln mit Praktika in Krankenhäusern und Altenheimen ab.

Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Nach bestandenen Prüfungen darf sich der Absolvent „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/-staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ nennen.

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Pflegehilfe.

Ausbildungskosten und Förderung

Die Ausbildung wird staatlich gefördert und ist für die Beantragung von BAföG zugelassen.

Über eventuelle Schulgeldzahlungen und weitere im Zusammenhang mit der Finanzierung stehende Probleme beraten wir Sie gern vor Ort in unseren Schulen.

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