Gesundheits- und Krankenpflege
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2011 | Vollzeit | Döbeln |
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2011 | Vollzeit | Döbeln |
Der Beruf
Gesundheits- und Krankenpflege ist ein moderner Beruf mit vielfältigen Aufgaben: Dazu gehören die fachkundige Pflege der Patienten, die Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen und Eingriffen, die Vor- und Nachbereitung von Diagnosen und Therapien, die Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten, die Beobachtung des Gesamtzustands der Patienten und die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen.
Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen sowie die Anleitung und Beaufsichtigung von Auszubildenden und Helfern ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgaben. Gesundheits- und Krankenpfleger sind tätig in Krankenhäusern und Kliniken aller Art, in Sanatorien, Altenpflegeheimen, in ambulanten Pflegeeinrichtungen und der Privatpflege. Sie benötigen viel Einfühlungsvermögen, körperliche und seelische Belastbarkeit sowie eine gute Beobachtungsgabe.
Neben einer Tätigkeit in Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien bieten sich nach erfolgreicher staatlicher Abschlussprüfung berufliche Chancen in Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitsämtern und Sozialstationen. Auch private Pflegedienste eröffnen neue Einsatzmöglichkeiten in der Hauskrankenpflege. Beruf, Einsatzgebiet und die Patienten bleiben eine ständige Herausforderung an die eigene Weiterbildung. Die Möglichkeit der Stations- oder auch der Pflegedienstleitung, schließlich auch eine Weiterbildung zur Unterrichtskraft an Krankenpflegeschulen stehen Ihnen offen.
Zugangsvoraussetzungen- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
- Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
- Erlaubnis als Krankenpflegehelferin
- erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Kranken- oder Altenpflegehilfe
Bitte beachten Sie für Döbeln:
Bitte bewerben Sie sich mit vollständigen Unterlagen direkt an den nachstehend aufgeführten Krankenhäusern. Die Entscheidung über die Aufnahme der Ausbildung trifft nur das einstellende Krankenhaus.
- Dr. Drogula GmbH Krankenhaus Döbeln
Sörmitzer Straße 10, 04720 Döbeln, Tel. 03431 722-0 - Neurologisches Rehabilitationszentrum Leipzig
Muldentalweg 1, 04828 Bennewitz, Tel. 03425 888-0
- Sächsisches Krankenhaus Hubertusburg
04779 Wermsdorf, Tel. 034364 6-0
Bitte beachten Sie für Zwickau:
Die Bewerbung richten Sie direkt an die Sozialpflegeschulen Heimerer GmbH, Schubertstraße 3, 08058 Zwickau
Vollständige Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben
- lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben)
- einem beglaubigten Zeugnis (diese Beglaubigung ist auch bei uns möglich)
- zwei Lichtbilder
- frankierter und adressierter Rückumschlag (A4)
Die Vollzeitausbildung erfolgt nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003. Sie dauert drei Jahre und enthält den theoretischen und praktischen Unterricht von 2352 Stunden sowie die praktische Ausbildung von ca. 2500 Stunden. Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 35 – 40 Stunden pro Woche. Der Unterricht kann in Anlehnung an die Erfordernisse der Praxis auch sonnabends bzw. in den Nachmittags- und Abendstunden stattfinden.
Inhalte des Unterrichts
- Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern, in ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
AbschlussAbgeschlossen wird die Ausbildung mit der Prüfung an unserer staatlich anerkannten Berufsfachschule, unter Aufsicht der zuständigen Landesdirektion. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erteilt die Landesdirektion auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
„Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw.
„Gesundheits- und Krankenpfleger“.
- Sie erhalten in der Regel eine Ausbildungsvergütung.
- Die Förderung über BAföG ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
Umschulung
Diese Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III.
In den Jahren 2010/2011 wird die gesamte Umschulung (3 Jahre) von der Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein gefördert.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater nach Ihren persönlichen Förderungsmöglichkeiten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.




