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Podologie

 
Ausbildung
Termin Ausbildungsart Standort
01.08.2011 Vollzeit München
 

Der Beruf

Podologen (med. Fußpfleger) sind wichtige Partner der Mediziner, Physiotherapeuten und Orthopädieschuhmacher. Das 2002 erlassene Podologengesetz trägt den besonderen Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft Rechnung.

Die Podologie hat die Aufgabe, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen auszuführen, pathologische Veränderungen am Fuß zu erkennen, auf ärztliche Anweisung podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit Fußerkrankungen mitzuwirken.

 
Berufsaussichten

Die Rolle des Podologen als Mittler zwischen Patienten, Medizinern und Orthopädieschuhmachern erlaubt eine berufliche Tätigkeit in verschiedensten Bereichen: 

  • Arzt-, Krankengymnastik- und Physiotherapiepraxen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Sanitäts- und Orthopädiehäuser
  • Einrichtungen der Altenpflege
  • Kur- und Wellnesseinrichtungen
  • Fußpflegepraxen
  • Fußpflegestudios
  • selbstständiger Podologe
Zugangsvoraussetzungen
  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
  • andere abgeschlossene zweijährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
  • eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Erwartet werden solide ausbaufähige naturwissenschaftliche Kenntnisse und das Interesse für eine soziale Tätigkeit sowie der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausübung des Berufs, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest.

Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben)
  • einem beglaubigten Zeugnis
  • zwei Lichtbilder
  • frankierter und adressierter Rückumschlag (A4)
Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Podologie (beantragt) dauert in Vollzeit zwei Jahre und in Teilzeit drei bis vier Jahre. Sie beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht
(2 000 Std.) sowie die berufspraktische Ausbildung (1 000 Std.). Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 35 – 40 Stunden pro Woche.

Die Ausbildung in Teilzeit erfolgt berufsbegleitend jeden Freitag, jeden zweiten Samstag und halbjährlich eine Woche im Block.

Inhalte des Unterrichts:

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache und Schrifttum
  • Fachbezogene Physik und Chemie
  • Anatomie und Physiologie
  • Allgemeine und Spezielle Krankheitslehre
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Prävention und Rehabilitation
  • Psychologie/Pädagogik/Soziologie
  • Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
  • Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel
Abschluss

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Prüfung an der Berufsfachschule für Podologie unter Aufsicht der zuständigen Landesdirektion. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erteilt die Landesdirektion auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Podologe“ bzw.
Podologin“.

Ausbildungskosten und Förderung

München
Das Schulgeld beträgt am Standort München monatlich 390,00 Euro. Selbstzahler werden (nach Antrag und Genehmigung auf Schulgeldersatz durch die Regierung von Oberbayern) € 52,50 pro Monat für insgesamt 22 Monate rückerstattet.

Döbeln
Das Schulgeld der Vollzeitausbildung in Döbeln (Sachsen) beträgt zur Zeit monatlich
€ 60,00.

Das Schulgeld in der Teilzeitausbildung in Döbeln (Sachsen) beträgt monatlich € 35,00.

Die Förderung über BAföG ist möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter finden unter www.das-neue-bafoeg.de


Umschulung

Diese Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater nach Ihren persönlichen Förderungsmöglichkeiten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.

Zusatzinformationen

Ausbildungsverkürzung in Sachsen

Haben Sie bereits eine Ausbildung in einem medizinischen Therapie- oder Pflegeberuf bzw. als Kosmetiker/-in ist die Verkürzung der Ausbildung um bis zu sechs Monate möglich. Diese kann bei der Landesdirektion Chemnitz beantragt werden.

Maßnahmenummer bei der Agentur für Arbeit:

München:
Beginn 14. September 2010, Maßnahme-Nr. 843/1440/2010

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