Ergotherapie
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2011 | Vollzeit | Torgau |
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2011 | Vollzeit | Torgau |
Der Beruf
Die Ergotherapie ist eine der wichtigsten Heilmaßnahmen in der Rehabilitation von Kranken und Behinderten. Anwendung findet die Ergotherapie bei Störungen der Motorik, der Sinnesorgane und der geistigen und psychischen Fähigkeiten. Ergotherapeuten nutzen handwerkliche und künstlerische Tätigkeiten, um verloren gegangene Körper- und Sinnesfunktionen mit dem Patienten wieder zu reaktivieren. Das Ziel ist immer die Verbesserung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag. Die Behandlungsbereiche sind vielfältig, da Menschen jeden Alters mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern behandelt werden.
Dem Ergotherapeuten bieten sich eine Fülle von Einsatzmöglichkeiten im klinischen, sozialpflegerischen und pädagogischen Bereich:
- neurologische, psychiatrische, orthopädische, psychosomatische, geriatrische Kliniken
- große Zahl weiterer Spezialkliniken
- Rehabilitationseinrichtungen für körperlich und geistig Behinderte
- freiberufliche Tätigkeit in eigenen Praxen der ambulanten Ergotherapie
- Förderschulen, Berufsbildungs- und Berufsförderungseinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Altenhilfeeinrichtungen
- Gesundheitsämter, Strafvollzugseinrichtungen
- als Lehrkraft an Ergotherapieschulen
- Realschul- oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulbildung und abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Gesundheitliche Eignung (Bescheinigung durch den Hausarzt)
- Hepatitis B Immunisierung (Nachweispflicht)
Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme nach einem Aufnahmegespräch. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf muss vor Beginn der Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Interessenten sollten für diesen Heilberuf handwerkliches Geschick, Kreativität sowie gute kommunikative Fähigkeiten mitbringen.
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben
- lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben)
- einem beglaubigten Zeugnis
- zwei Lichtbilder
- frankierter und adressierter Rückumschlag (A4)
Die Ausbildung beinhaltet den theoretischen und praktischen Unterricht (2700 Stunden). Den praktischen Teil Ihrer Ausbildung (1700 Stunden) absolvieren Sie bei unseren Praxispartnern.
Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 35 - 40 Stunden pro Woche.
Unterrichtsfächer
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
- Gesundheitslehre und Hygiene
- Biologie, Anatomie und Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
- Spezielle Krankheitslehre
- Arzneimittellehre
- Grundlagen der Arbeitsmedizin
- Erste Hilfe
- Psychologie und Pädagogik
- Behindertenpädagogik
- Medizinsoziologie und Gerontologie
- Ergotherapeutische Mittel
- Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
- Grundlagen der Ergotherapie
- Fachspezifische Behandlungsverfahren
- Prävention und Rehabilitation
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Prüfung an unseren staatlich anerkannten Berufsfachschulen, unter Aufsicht der zuständigen Landesdirektion. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erteilt die Landesdirektion auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Ergotherapeutin“ bzw.
„Staatlich anerkannter Ergotherapeut“.
Ausbildungskosten und FörderungBayern:
- Das Schulgeld beträgt am Standort München monatlich 370,00 Euro.
- € 250,00 Materialkosten (ergibt monatl. € 6,95)
- Selbstzahler werden (nach Antrag und Genehmigung auf Schulgeldersatz durch die Regierung von Oberbayern) € 52,50 pro Monat für insgesamt 33 Monate rückerstattet.
Sachsen:
- Das Schulgeld beträgt monatlich € 60,00.
- € 250,00 Materialkosten (ergibt monatl. € 6,95)
Die Förderung über BAföG ist möglich.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
Umschulung
Diese Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater nach Ihren persönlichen Förderungsmöglichkeiten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.





