Altenpflege
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2010 | Vollzeit | Zwickau |
| Termin | Ausbildungsart | Standort |
|---|---|---|
| 01.09.2010 | Vollzeit | Zwickau |
Der Beruf
Die Altenpflege übernimmt die Pflege, Betreuung und Beratung von Senioren. Ziel ist es, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Um alte Menschen fachgerecht pflegen zu können, benötigt man ein umfassendes medizinisch-pflegerisches Wissen. Altenpfleger betreuen die Senioren und stellen eine sinnvolle Gestaltung des Tagesablaufs sicher.
Die Altenpflege hat eine gesicherte Zukunft: Die Lebenserwartung steigt - immer mehr ältere Menschen benötigen professionelle Hilfe. Die Einstiegschancen in diesen Beruf sind für qualifizierte junge Leute sehr gut.
Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Ausbildung können Sie bundesweit in Einrichtungen der Altenpflege tätig werden, beispielsweise in Altenpflegeheimen, in der Geriatrie und Gerontopsychiatrie von Kliniken, in Sozialstationen, in Einrichtungen der mobilen Alten- und Krankenpflege sowie in der privaten Altenpflege.
Für engagierte Altenpfleger stehen später auch leitende Positionen offen, zum Beispiel in der Stationsleitung, Pflegedienstleitung oder als Lehrkraft im praktischen Unterricht.
Zugangsvoraussetzungen- Realschulabschluss
- Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
- Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Abschluss als Altenpflegehelfer/in bzw. Krankenpflegehelfer/in
Wichtige allgemeine Voraussetzungen für eine Ausbildung in der Altenpflege sind körperliche und seelische Belastbarkeit, Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, Verständnis für alte Menschen, Einfühlungsvermögen und ein freundliches Wesen.
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen an den Einrichtungen der Altenpflege (Altenheime, Altenpflegeheime, Einrichtungen der mobilen Alten- und Krankenpflege):
- Anschreiben,
- lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (persönlich unterschrieben),
- einem (beglaubigten) Zeugnis,
- zwei Lichtbildern
Die Vollzeitausbildung umfasst drei Jahre und enthält den allgemeinbildenden, fachlichen und fachpraktischen Unterricht sowie begleitende Praktika.
Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 35 - 40 Stunden pro Woche.
Die Vollzeitausbildung in der Altenpflege vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dazu gehören:
- die Ermittlung des Pflegebedarfs und die fachkundige Gestaltung des Pflegeprozesses,
- die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen, einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontologischer Rehabilitationskonzepte
- die Unterstützung von Senioren bei ihrer Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
- die Beratung und Betreuung alter Menschen und deren Angehöriger in persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- die umfassende Begleitung schwerkranker, chronisch kranker und sterbender Menschen
- die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind.
Unterrichtsfelder:
- Deutsch
- (Englisch - nur in Sachsen)
- Ethik
- Pflege alter Menschen
- Medizinische Diagnostik und Therapie
- Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
- Gestaltung des Pflegeprozesses
- Lebenswelten und soziale Netzwerke
- Institutionelle u. rechtliche Rahmenbedingungen
- Berufliches Selbstverständnis
- Lerntechniken
- Anleitung, Beratung, Gesprächsführung
- Umgang mit Krisen
- Qualitätssicherung in der Altenpflege
- Erhaltung und Förderung der eigenen Gesundheit
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Prüfung an unseren staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
„Altenpflegerin“ oder
„Altenpfleger“.
- Sie erhalten in der Regel eine Ausbildungsvergütung durch Ihre Altenpflegeeinrichtung.
- In Sachsen beträgt das Schulgeld monatlich € 60,00.
- In Bayern muss kein Schulgeld gezahlt werden.
- Die Förderung über BAföG ist teilweise möglich.
Umschulung
Diese Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III.
In den Jahren 2009/2010 wird die gesamte Umschulung (3 Jahre) von der Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein gefördert.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater nach Ihren persönlichen Förderungsmöglichkeiten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.
Maßnahmenummern bei der Agentur für Arbeit
Oschatz (ab September 2010): 076-1006-10
Verkürzte Ausbildung
Nach § 7 des bundesweit einheitlichen Altenpflegegesetzes kann eine Altenpflegeausbildung unter Umständen verkürzt werden.
Bitte erfragen Sie den Ablauf und die Planung der verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung an den jeweiligen Schulstandorten.
Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung:
- Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und Heilerziehungspflege oder der Abschluss als „Staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in"
- Ausbildung kann maximal um zwei Jahre verkürzt werden - Abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflegehilfe, Krankenpflegehilfe und Heilerziehungspflegehilfe oder Abschluss als „staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in"
- Ausbildung kann maximal bis zu einem Jahr verkürzt werden.
Berufsbegleitende Ausbildung (in Sachsen)
Die berufsbegleitende Ausbildung dient dem Nachholen eines Berufsabschlusses und umfasst vier bis fünf Jahre.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen der Erstausbildung benötigen Sie den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in einer Einrichtung der Altenpflege.
Bitte erfragen Sie den Ablauf und die Planung der berufsbegleitenden Ausbildung an den jeweiligen Schulstandorten.





